Bei Zimt, denken wir sofort an leckeres Gebäck zur Weihnachtszeit. Zimt sollten wird jedoch, besonders wegen seiner gesundheitlichen Wirkung, nicht nur zur Weihnachtszeit genießen, sondern ganzjährig.
Beim Zimt fördern gleich mehrere hundert Substanzen Ihre Gesundheit. Besonders hervorzuheben dabei, das Polyphenol MHCP (Methylhydroxy-Chalcone-Polymer), welches direkt an den Insulinrezeptoren wirkt und den Blutzucker senkt. Darüberhinaus verbessert Zimt den Blutfettspiegel (Senkung der Triglycerid-, LDL-Cholesterin- und Gesamtcholesterinwerte), regt den Kreislauf an, schützt die Blutgefäße und senkt den Blutdruck.
Ich verwende Zimt darüber hinaus besonders, wegen seiner entzündungs- und schmerzsenkenden Wirkung in der Arthrose- und Sportverletzungs-Therapie.
Nährstoffmedizinische Anwendung von Zimt
Um den Zimteffekt zu nutzen, sollten Sie täglich mindestens 1 Gramm Zimt zu sich nehmen. Ich empfehle täglich ½ Teelöffel Zimt aufzunehmen. Bereits nach 40 Tagen wird der positive Effekt eintreten.
In unseren Vorträgen, kommt jedes Mal der Einwand, dass vor Zimt doch gewarnt wird. Daher möchte ich Ihnen kurz erklären, warum ich dennoch Zimt empfehle.
Mit der Zimt-Warnung steht Deutschland in Europa alleine da – in den USA hat Zimt den Lebensmittelstatus GRAS (general recognized as safe = Lebensmittel ohne Verzehrsbeschränkung).
Daher sind auch die alljährlichen vorweihnachtlichen Zimt-Warnungen, der deutschen Behörde (BfR) unbegründet. Von renommierten Gesundheitspublizisten, wie z.B: von Sven-David Nothmann wird deshalb schon seit Jahren die Rücknahme dieser Forderung gefordert – bislang leider ohne Erfolg.
Warum wird eigentlich von deutschen Behörden vor Zimt gewarnt?
Im Zimt stecken Inhaltsstoffe aus der Gruppe der Cumarine. Bei Arzneimitteln wurde nachgewiesen, dass Cumarin die Leber schädigen kann. Da sich die Cumarine aus Zimt und Arzneimitteln unterscheiden, können die Nebenwirkungen der cumarinhaltigen Arzneimittel nicht auf Zimt übertragen werden. Es gibt nicht eine Studie, die dem Zimt eine schädigende Wirkung nachgewiesen hat.
Wie viel Zimt, erlaubt mir die Behörde?
Die Obergrenze für den Zimtverzehr nach deutscher Behördenmeinung liegt pro Jahr bei ca. 600 g Zimt (ganz normaler handelsüblicher Cassia-Zimt). Ein halber Teelöffel Zimt pro Tag entspricht ungefähr 1,6 Gramm – ist also selbst nach deutscher Behördenmeinung völlig in Ordnung.
Aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage, drängt sich die Vermutung auf, dass die Zimtwarnungen der deutschen Behörde massiv durch die deutsche Pharmalobby geprägt wurden. Zimt kann nämlich zum deutlichen Einsparen von blutzuckersenkenden und blutfettsenkenden Medikamenten beitragen oder diese Medikamente ganz ersetzen.
Ich wünsche Ihnen viel Freude und viel Gesundheit bei Ihrer täglichen Zimtration – Ihr Dr. Wolfgang Feil
Buchtipp: Müller-Nothmann, Sven-David: Zimt gegen Zucker. Knaur-Verlag.